Leitung und Kontrolle
Das ausführende und verwaltende Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er umfasst sechs Mitglieder. Die Mitglieder werden vom Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt ernannt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl der Mitglieder ist zulässig.
Der Stiftungsrat führt das operative Geschäft der Stiftung und hat im Rahmen der Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
* die Verwaltung des Stiftungsvermögens einschließlich der Führung von Büchern und der Aufstellung der Jahresabrechnung.
* die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens.
* die Fertigung eines ausführlichen Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung.
Die Tätigkeit des Stiftungsrates ist ehrenamtlich. Es erfolgen keinerlei Vergütungen an die Mitglieder des Stiftungsrates.
Die Arbeit der Stiftung wird durch die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche von Westfalen jährlich geprüft und die Gemeinnützigkeit wird durch das zuständige Finanzamt regelmäßig geprüft.